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Ermäßigungen gelten für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende und Personen die einen Freiwilligendienst leisten. Außerdem für Personen, die Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Sozialgeld oder Grundsicherung beziehen. Darüber hinaus kann der Vorstand in begründeten Ausnahmefällen auch für weitere Personen einer Ermäßigung zustimmen.